Laut steiermärkischem Baugesetz
und sämtlichen Verordnungen,
sowie den derzeit geltenden,
technischen Regelwerken
und den gesetzlichen Bestimmungen
sind diese Maßnahmen
im öffentlichen Bereich auszuführen!
Ende der Übergangsfristen
zur Erstellung dieser Maßnahmen: 31.12.2015
Beratung & Planung